Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen hat das Ziel, diese Website im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Website, die aktuell erfolgt, wird die BayEGovV umgesetzt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das hier vorliegende Internet-Hauptangebot der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen (https://www.gerzen.de).

 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.09.2020 erstellt. Diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 17.09.2020 überprüft.

 

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns per E-Mail mitteilen: oeffentlichkeitsarbeit@gerzen.de

 

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie per E-Mail einholen: oeffentlichkeitsarbeit@gerzen.de

 

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

 

Verwaltungsgemeinschaft Gerzen

Rathausplatz 1

84175 Gerzen
Telefon: 08744 9604-0

E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@gerzen.de

 

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

 

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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