Nicht verwertbarer Restmüll d. h. „Müll zur Beseitigung“ darf nur noch in der Müllumladestation des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf im Gewerbegebiet in Wörth an der Isar angeliefert werden.
Die Gebühr wird nach dem Gewicht der angelieferten Abfälle erhoben
je angefangene | 10 kg | 1,08 € |
das sind für | 1 Tonne | 108,00 € |
Pauschalgebühren
Für Kleinanlieferungen werden in der Regel folgende Pauschalgebühren erhoben:
Für Anlieferungen mit
- Pkw (Inhalt des Standard-Kofferraums)
oder bei sonstiger Art der Anlieferung einer vergleichbaren Kleinstmenge pauschal 5,00 €,
- Pkw mit besonderer Ladefläche, Dachträger o. ä. oder Pkw mit Anhänger mit einer Bordwand- oder Ladehöhe bis zu 0,5 m oder einer Ladefläche bis zu 2m²; pauschal 10,00 €.
- Kleinbus, Klein-Lkw oder Transporter (bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht) oder Pkw mit Anhänger mit einer Bordwand- oder Ladehöhe über 0,5 m oder einer Ladefläche bis zu 4 m²; pauschal 15,00 €.
Dabei wird bei Anlieferungen bis
100 kg eine Pauschalgebühr von 10,00 € und bei Anlieferungen bis
125 kg eine Pauschalgebühr von 15,00 € erhoben.