Art. 16 BayNatSchG regelt den Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile.
Hiernach ist ein Baum– und Sträucherrückschnitt
im Zeitraum vom 1. März bis 30. September nicht erlaubt.
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Verwaltungsgemeinschaft Gerzen | Online: https://www.vg-gerzen.de/
Sie sind hier: Verwaltungsgemeinschaft > Aktuelles > Aktuelles aus dem Rathaus
Art. 16 BayNatSchG regelt den Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile.
Hiernach ist ein Baum– und Sträucherrückschnitt
im Zeitraum vom 1. März bis 30. September nicht erlaubt.