Parkstreifen dient nicht für Dauerparker

Parkstreifen in Siedlungen

Leider muss vermehrt festgestellt werden, dass oftmals die Parkstreifen in Siedlungen von Dauerparkern beschlagnahmt werden. Aktuell werden diese beispielsweise für Wohnwägen bzw. Autoanhänger belegt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Parkstreifen nicht für diesen Zweck gedacht sind.

 

Vielmehr sollen die Parkstreifen in der Regel den Gelegenheitsparkern oder den nicht auf Dauer abgestellten Fahrzeugen dienen.

 

 

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