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Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Beschreibung

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 19.06.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Johann 1. Bürgermeister Luger 08744 9604-12 11 (1. OG) 
Jens 1. Bürgermeister Herrnreiter 08744 9604-11 12 (1. OG) 
Konrad 1. Bürgermeister Hartshauser 08744 9604-13 13 (1. OG) 
Lorenz 1. Bürgermeister Fuchs 08744 9604-10 10 (1. OG) 
Simon Kaiser 08744 9604-982 
Claudia Kerscher 08744 9604-982 


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