Reisepässe

Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in den meisten Urlaubsländern reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises bzw. Kinderreisepasses aus.

 

 

Einzelheiten können Sie vom Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro oder der Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage erfahren. Ein deutscher Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach (ab dem 24. Geburtstag) 10 Jahre gültig.

 

Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden ab dem 26. Juni 2012 ungültig.

 

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich, die Dokumente müssen nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

 

Im Rathaus der VG Gerzen werden die Pässe der Bürger digitalisiert an die Bundesdruckerei nach Berlin überstellt.

 

 

Welche Vorteile hat  dies für unsere Bürger

Auf einem vorgedruckten Datenblatt unterschreibt der Bürger künftig in einem sehr großen Unterschriftsfeld, wobei die persönlichen Daten bereits mit ausgedruckt vorliegen.

Das Datenblatt wird mit Foto und Unterschrift des Bürgers eingescannt und per Datenübertragung - verschlüsselt - nach Berlin zur Bundesdruckerei übertragen.

 

Bei der Abholung erhält der Bürger das Foto wieder zurück.

Diese Neuerung hat natürlich keine finanziell negativen Auswirkungen auf den Bürger.

Dies ist jedoch auch gerechtfertigt, da rechtzeitig vor Ablauf des Passes oder Ausweises ein Schreiben an den Betroffenen ergeht, man möge doch die neuen Ausweise beantragen.

 

Durch die kurzen Vorlaufzeiten ist damit gewährleistet, dass auch kurzfristige Urlaubswünsche umgesetzt werden können.

 

 

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig?

Für die Antragstellung eines Reisepasses ist das persönliche Erscheinen erforderlich, um auf dem Antragsformular Ihre eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Beantragung dieser Dokumente ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich.



Reisepass

Zur Beantragung bringen Sie bitte mit:

  1. ein aktuelles Passbild nach neuer Fotomustertafel (schwarz-weiß oder farbig),
  2. bisheriger Reisepass / Personalausweis / Geburtsurkunde

 

Seit dem 01.11.2007 enthält der Chip des Reisepasses (ePass) zu den herkömmlichen Passdaten und dem Lichtbild zwei Fingerabdrücke welche bei der Beantragung digital erfasst werden müssen.

 

Gültigkeit und Gebühren:

 

  • vom 12. - 24. Lebensjahr: 6 Jahre Gültigkeit
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre Gültigkeit
  • Expresspass: 6 Jahre Gültigkeit
  • Expresspass: 10 Jahre Gültigkeit

 

Die Gebühren entnehmen Sie bitte dieser Auflistung!

 

Bearbeitungszeit:

  • Normale Beantragung, derzeit ca. 3 Wochen
  • Expresspass innerhalb 3 Tagen

 

Abholung:

persönlich oder mit Vollmacht

 

Zusätzlicher Hinweis: Seit dem 26.10.2004 benötigen alle Reisende für die visafreie Einreise in die USA einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Länderinformationen des Auswärtigen Amtes.

 

 

Informationen zum neuen ePass erhalten Sie hier.

 

 

Hinweise

Vorläufige Dokumente sind nur erhältlich, wenn ein neuer Ausweis/Reisepass beantragt wird Informationen darüber, bei welchen Auslandsreisen ein Personalausweis ausreichend ist bzw. für welche Länder Sie einen Reisepass benötigen und welche zusätzlichen Anforderung erforderlich sind, erteilen wir Ihnen gerne.

 

Hier gelangen Sie zur Statusabfrage ihres Personalausweises oder Reisepasses.

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