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Verwaltungsgemeinschaft Gerzen | Online: https://www.vg-gerzen.de/
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Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekannt gegeben wird.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Bettina Kiermeier | 08744 9604-21 | 4 | |
Petra Strötz | 08744 9604-20 | 1 | |
Veronika Schachtner | 08744 9604-985 | 14 (1. OG) | |
Svetlana Arends | 08744 9604-985 | 14 (1. OG) | |
Bianca Aichner | 08744 9604-985 |