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Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Beschreibung

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

Verwandte Leistungen


Stand: 17.12.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Svetlana Arends 08744 9604-985 14 (1. OG) 
Vanessa Vogel 08744 9604-985 14 (1. OG) 
Erika Wimmer 08744 9604-985 14 (1. OG) 
Veronika Maier 08744 9604-985 14 (1. OG) 


weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernMarktgebühren; Erhebung



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