Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.

 

Der Vollzug der Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundenen Energieträger (Härtefallhilfen) erfolgt durch die Länder. Hierfür haben der Bund und Bayern eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Der Bund stellt den Ländern insgesamt 1,8 Mrd. Euro für den Vollzug zur Verfügung.

 

Ihren Antrag können Sie in Bayern ab dem 15. Mai 2023 stellen. Der Link zur Antragsplattform wird ab dem 15. Mai 2023 auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales veröffentlicht.

 

 

Für sämtliche Fragen zu den Härtefallhilfen

steht Ihnen die Hotline (Telefon und E-Mail) der KPMG bereit,

die Sie über 
de-haertefallhilfe@kpmg-law.com 

und (089) 59976061122 
erreichen.

 

Erreichbarkeit der Hotline:

 Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

(nicht an bayerischen Feiertagen).

 

 

Quelle: STMAS

drucken nach oben