Quelle:
Landratsamt Landshut, Juni 2024
Seit August 2024 wurde der digitale Bauantrag im Landratsamt Landshut eingefühlt. Hierdurch ergeben sich verschiedene Neuerungen im Baugenehmigungsverfahren.
Eine entscheidende Änderung besteht hierbei in der Änderung der Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anträge. Diese gelten seit der Einführung des digitalen Bauantrages nicht nur für digitale Anträge, sondern auch für Anträge in Papierform, um einen einheitlichen Ablauf
zu gewährleisten.
Die Zuständigkeiten können der Tabelle entnommen werden.
https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/zustaendigkeitsaenderungen/index.php
Die Antragstellung erfolgt vollständig online über Ihren Browser. Es handelt sich um einen Online-Assistenten, in dem ein Formular ausgefüllt wird. Das digitale Einreichen ist ausreichend, es bedarf keiner Dokumente in Papierform. Auch das Nachreichen von Unterlagen erfolgt online.
Nach Aufruf des OnlineAssistenten ist eine Anmeldung mit einem Nutzerkonto erforderlich. Dadurch werden die im Papierantrag üblichen Unterschriften ersetzt. Der Digitale Bauantrag kann mit der BayernID und dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis verwendet werden. Je nach beantragter Verfahrensart kann die digitale Antragstellung vom Entwurfsverfasser oder vom Bauherren selbst durchgeführt werden.
Die Baugenehmigung wird weiterhin in Papierform erteilt.