Dezember 2021
Wie bereits berichtet, organisiert der Breitbandpate der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, Geschäftsstellenleiter Klaus Hoffmeister, den Breitbandausbau mittels Glasfaser für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen und die Gemeinden Adlkofen und Niederaichbach sowie den Markt Geisenhausen.
Ziel ist es dabei, möglichst viele Netzbetreiber für diesen Ausbau von knapp 1.000 Haushalten zu interessieren, um ein breiteres Marktsegment zu eröffnen und um die geschätzten Investitionskosten von rund 23 Mio € bestenfalls zu unterschreiten.
Einer Sisyphusarbeit gleichkommend war die zuverlässige Ermittlung der Haushaltsadressen, koordinatenscharf, die derzeit eine Breitbandverfügbarkeit von weniger als 30 MBits haben.
Zur Überraschung des Breitbandpaten und der seitens der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen beauftragten technischen Beratung, der Firma Corwese, waren die Grunddaten der Netzbetreiber, die diesbezüglich abgefragt werden mussten, teilweise nicht aussagekräftig oder gar ungenau. Über viele Wochen hinweg mussten hier Nacharbeiten eingefordert werden, um diese Daten zuverlässig in eine Ausschreibung kleiden zu können. Diese Exaktheit in der Vorbereitung und in der Planung wird vom Zuwendungsgeber, der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern, eingefordert und ist der Programmvorgabe „Weiße Flecken“ geschuldet. Dies bedeutet, das zunächst nur die und ausschließlich diese Adressen ausgebaut werden dürfen.
Zwischenzeitlich hat der Bund seine Förderrichtlinien mit Wirkung ab März 2021 angepasst und gestattet nun auch den Ausbau im Vortrieb, was bedeutet, dass auch Adressen mit ausgebaut werden dürften, die eine Bandbreite von weniger als 100 MBits erzielen würden.
Quasi „im Vorbeigehen“, so die Förderrichtlinien, dürften derartige Adressen im weißen Fleckenprogramm mit ausgebaut werden; man spricht dann vom „Grauen Flecken-Programm“.
Diese Option wollten wir uns natürlich offen halten, was ebenfalls zu einigen Nacharbeiten, die derzeit noch abgewickelt werden, erforderlich machte. Bei einer Ausschreibung auch der grauen Flecken, also der Adressen die weniger als 100 MBits Bandbreite zur Verfügung haben, müssen diese potentiellen Adressen mitbekanntgegeben werden, sodass sich der künftige, zu beauftragende Netzbetreiber darauf einstellen kann. Um diese Ausschreibung auch rechtssicher zu machen, muss selbige auch intensiv mit einer juristischen Beratung vorbereitet werden. Schließlich geht es hier um eine enorme Menge Geld, die einerseits verausgabt werden muss, die andererseits aber auch mit 90 % Zuschüssen des Bundes (50 %) und des Freistaates Bayern (40 % plus X) größtenteils refinanziert werden kann.
Auf der mittlerweile erstellten Karte zum Weißen Fleckenprogramm wird ersichtlich, welche konkreten Anwesen in diese Programmförderung fallen werden.
Welche sogenannten grauen Flecken künftig ebenfalls ausgebaut werden, hängt natürlich stark davon ab, welcher Netzbetreiber letzten Endes den Zuschlag für den Gesamtausbau erhalten wird. Da jeder Netzbetreiber seine Hauptverbindungsleitungen (neudeutsch backbones) regional an anderer Stelle greifbar hat, werden diese Ausbauten quasi im Vorbeigehen durchaus unterschiedlich ausfallen. Hierzu werden wir natürlich weiter veröffentlichen, sobald uns diese Informationen detailscharf vorliegen.
Wie ist der weitere Zeitplan?
- Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs Januar 2022
- Interessensbekundung der Netzbetreiber bis Mitte März 2022
- Auswertung und Bewertung der Netzbetreiber bis Ende April 2022
- Angebotsanforderung von ca. drei bis vier verbleibenden Netzbetreibern bis Ende Juli 2022
- Abschluss des Ausbauvertrages August 2022
- anschließend möglicher Baubeginn
- kalkuliertes Abschlussende der Breitband Ausbaumaßnahme Ende 2024
Natürlich ist dieser Zeitplan noch einigen Unwägbarkeiten unterworfen; die Rahmenzeitangabe ist allerdings gegenüber dem Bund im Förderprogramm so ausgewiesen. Die einzelnen Schritte werden wir zeitnah im Bürgerblatt´l und auf der Homepage der VG Gerzen unter www.gerzen.de veröffentlichen.
Wie sieht der Hausanschluss aus? Ist seitens der Bürgerschaft eine Zahlung zu leisten?
Die Förderprogramme sehen einen kostenfreien Ausbau vor.
Da diese Ausbaumaßnahme hervorragend durch den Staat gefördert wird und diese Fördermittel schließlich aus Steuergeldern stammen, muss der Ausbau für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei sein, auch wenn jeder einzelne Hausanschluss im Durchschnitt mit rund 23.000 € zu Buche schlagen wird. Im Hinblick auf andere Erschließungsarbeiten, die die Gemeinden in der Regel vorzunehmen haben, ist dies eine durchaus hohe Summe.
Der Ausbau ist, vorbehaltlich der Zustimmung der Grundstücks- und Hauseigentümer, bis in den Keller hinein geplant. Natürlich werden dabei auch Grabarbeiten im privaten Bereich notwendig werden, natürlich muss hier mit einer wasserdichten Mauerdurchpressung in den Keller hinein gearbeitet werden. Diese Arbeiten stellen aber keine große Herausforderung dar, weder in bautechnischer noch in zeitlicher Hinsicht.
Bin ich mit meinem Anschlussvertrag an den Netzbetreiber gebunden?
Ein ganz klares Nein hierzu!
Der Netzbetreiber ist ausschließlich dafür zuständig, das Netz zu bauen und wenigstens auf die Dauer von sieben Jahren vorzuhalten. Dieses Zeitraster stammt aus der Förderrichtlinie. Sie als Endverbraucher können einen Nutzungsvertrag mit all den Netzbetreibern abschließen, die Willens und in der Lage sind, Ihnen einen Vertrag für die Nutzung des Breitbands anzubieten. Vergleichbar ist diese Regelung mit der Stromversorgung; hier haben wir es in unserem direkten Versorgungsgebiet zum Beispiel mit dem Bayernwerk als Netzbetreiber zu tun. Von wem Sie Ihren Strom „kaufen“, spielt dabei keine Rolle. Das wird zwischen Netzbetreiber und Anbieter im Hintergrund vereinbart. Vergleichbare Regelungen entstehen also auch beim Breitbandausbau und der nachfolgenden Nutzung.
Soll ich vorsorglich schon meine Verträge kündigen?
Um Gottes Willen, Nein!
Bitte behalten Sie Ihre derzeitigen Verträge. An obiger Stelle haben wir Ihnen das zeitliche Szenario bereits kundgetan. Auch bei einem späteren Wechsel Ihres Versorgers werden Sie von dem geplanten neuen Anbieter bei einem Wechsel von Ihrem bisherigen Anbieter unterstützt.
In jedem Fall gilt in der Zukunft: Sie sind für Ihren Vertrag selbstverantwortlich und müssen diesen den neuen Möglichkeiten selbst anpassen.
Hier werden Sie selbstverständlich von allen denkbaren Anbietern beraten werden. Eine automatische Umstellung Ihres Anschlusses auf die Glasfaseroption erfolgt jedenfalls nicht.
Wir hoffen, Ihnen wieder einen kurzen Überblick über den derzeitigen Stand der Planungen und Vorbereitungen gegeben zu haben.
Natürlich steht Ihnen unser Breitbandpate unter breitband@gerzen.de zur Verfügung.