Nach Mitteilung des Landkreises Landshut, Abfallwirtschaft, vom März 2023 ist der Verbrennungsvorgang nach dem Merkblatt zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen aus der Forst- und Almwirtschaft vom März 2023 durchzuführen.
Es besteht keine Verpflichtung nach der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen“ den Verbrennungsvorgang an einer Stelle zu melden.
Nicht bei der Polizei, nicht bei der Gemeinde oder bei der Feuerwehr.
Hintergrund: erfolgt eine Anzeige bzw. eine Alarmierung, so muss die Feuerwehr und die Polizei der Anzeige nachgehen bzw. die Feuerwehr aktiv werden.
Der Landwirt / Forstwirt, der den Verbrennungsvorgang durchführt, ist eigenverantwortlich.
Ein wichtiger Punkt ist, dass die Feuerstelle ab 18.00 Uhr vollständig, auch der Glutstock, abgelöscht sein muss.