Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neu gebaute Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Nach einer Übergangspflicht bis Ende 2017 müssen auch alle bestehenden Wohnungen entsprechend nachgerüstet sein. Aus diesem Grund hat die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr das Faltblatt "Rauchmelder retten Leben - Alles schläft, einer wacht" neu konzipiert und inhaltlich an die neue Rechtslage angepasst.