Die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband und damit an die dort vereinbarten, unten aufgelisteten, tariflichen Regelungen für Auszubildende gebunden.
- Berufsbildungsgesetz - BBiG
- Manteltarifvertrag
- Tarifvertrag Zuwendungen
- Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen
- Tarifvertrag Urlaubsgeld
- Tarifvertrag Ausbildungsvergütung
Diese genannten Bestimmungen bilden die Grundlage für den Ausbildungsvertrag, den die Ausbildungsstelle mit dem/der Auszubildenden abschließt.
Darin werden geregelt:
1. Gliederung und Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in einen praktischen Teil und zwei theoretische Ausbildungsblöcke.
Die praktische Ausbildung findet statt im Rathaus der VG Gerzen- hier in allen Sachgebieten - und - für ca. 6 Wochen - im Landratsamt Landshut - hier in erster Linie in den Sachgebieten Sozialhilfe, Wohngeldstelle, Führerscheinstelle.
Der eine Teil der theoretischen Ausbildung wird über die Berufsschule Landshut - Verwaltungsklasse - abgewickelt.
An der Bayerischen Verwaltungsschule erlangen die Auszubildenden in Blockkursen die theoretischen, verwaltungsbezogenen Kenntnisse.
In allen theoretischen Teilen sind zeitbezogen immer wieder Leistungsnachweise (Klausuren) zu erstellen.
2. Beginn und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung beginnt im September und dauert 3 Jahre; sie endet mit der Anstellungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachangestellten. Sollte die Anstellungsprüfung nicht bestanden werden, so besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Ausbildung um ein Jahr.
3. Ausbildungsabschnitte ausserhalb der Ausbildungsstelle
In den Praktika ausserhalb der VG Gerzen sollen die Kenntnisse vertieft werden im Zusammenhang mit der Behördenstruktur. Angelegenheiten werden von der Antragstellung im Rathaus bis zur Entscheidung gegenüber dem Bürger verfolgt, auch und gerade wenn die Entscheidung an anderen Behörden fällt.
4. Regelm. Arbeitszeit, Urlaub
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,0 Stunden; sie verteilt sich über 5 Arbeitstage entsprechend der Gleitzeitregelung in unserer Verwaltung.
Den Auszubildenden stehen- sofern sie unter 30 Jahre alt sind - 26 Urlaubstage zu, die regelmäßig während der praktischen Ausbildung zu nehmen sind.
5. Ausbildungsvergütung
In den max. 4 Lehrjahren werden folgende monatliche Vergütungen gewährt:
| 1. Ausbildungsjahr |
€ 617,34 |
| 2. Ausbildungsjahr |
€ 666,15 |
| 3. Ausbildungsjahr |
€ 710,93 |
| 4. Ausbildungsjahr |
€ 773,06 |
| Vermögensw. Leistungen |
€ 13,29 |
| Urlaubsgeld |
€ 255,65 |
| Weihnachtsgeld |
83,20 % Zuschlag | |