Vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 Abs. 1 GastG

Gestattung nach § 12 Abs. 1 GastG

Vorübergehender Verkauf von Speisen und alkoholischer Getränke

Für Veranstaltungen die außerhalb von gastronomischen Betrieben, aus besonderem Anlass (z.B. Maibaumfeier, Weihnachtsmarkt, Grillfeste, Jubiläumsfeiern, Vereinsfeste, Straßenfeste u.ä.) stattfinden, besteht die Möglichkeit, für beschränkte Zeit und auf Widerruf eine vereinfachte Erlaubnis, eine sogenannte Gestattung, zu erhalten.

 

Die Gestattung ist bei der Verwaltungsgmeinschaft Gerzen, Zimmer 3 zu beantragen. In jedem Fall sollten Sie den Antrag aber frühzeitig stellen, damit alle möglichen Fragen geklärt werden können!


 

Erforderliche Angaben zur Antragstellung:

 

  • Name und Anschrift des Veranstalters
  • Geb.Datum, Geb.Ort und Anschrift des Verantwortlichen
  • Besonderer Anlass (z.B. Volksfest, Maibaumfest, Vereinsfest)
  • Zeitraum, mit Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort, bzw. Lagebezeichnung
  • Angaben zum Grundstückseigentümer
  • Angaben ob ein Festzelt errichtet wird, wenn ja wie groß
  • Angabe der vorraussichtlichen Besucherzahl
  • Abgabe welcher Speisen und Getränke
  • Angaben der Toilettenanlagen (Toilettenwagen, bzw. Gebäude)
  • Musikalische Darbietung, Tanzveranstaltung

 

 

Eine kostenlose Abgabe der Speisen und alkoholischer Getränke hat nicht automatisch eine Erlaubnisfreiheit zur Folge. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob mit der Abgabe ein gewerbliches Interesse verbunden ist.

 

 

Ehrenamtliche Vereine in Bayern: Pauschale Lösung der GEMA für eintrittsfreie Veranstaltungen

 

Pressemitteilung des StMAS vom 27. März 2023 - Freistaat übernimmt GEMA-Gratisticket für gemeinnützige Vereine

 

 

Auf dem Merkblatt  des Landkreis Landshut (Stand März 2023) finden Sie Hinweise zum Abbrennen von Sonnwendfeuern.

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