Nach Festlegung der einzelnen Tagesordungspunkte durch den 1. Bürgermeister der Gemeinde, erfolgt mit angemessener Frist eine schriftliche Einladung des Gemeinderates.
Der Gemeinderat beschließt in der Sitzung die einzelnen Beratungsgegenstände. Dabei darf sich kein Mitglied der Stimme enthalten.
Ihre Ansprechpartner
Bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.
Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-
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