| Anhand einer vorbereiteten Planunterlage erläutern Architekt Bichler, Bgm. Kaschel und Herr Hoffmeister den ebenfalls mit der Regierung - vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates -abgestimmten Bauabschnitt I, wie er dem Zuwendungsantrag zugrunde gelegt werden sollte.
Der Zuwendungsantrag an sich sollte auf Vorschlag der Regierung zügig eingereicht werden, um die bisher in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 460.000,- € (Kostenbasis 800.000,- €) schnellstmöglich über einen Bewilligungsbescheid zu Gunsten der Gemeinde Gerzen zu binden. Die Regierung von Ndb. befürchtet, dass im Wege einer Haushaltssperre im Herbst diese Mittel nicht mehr in diesem Jahr per Bewilligungsbescheid freigegeben werden könnten. Der zur Zuwendungsbeantragung vorgesehene Bereich umfasst die gesamte Hofmark, ein Teilstück der Schlossparkstraße, den Kreuzungsbereich der Hofmark mit der St 2083, den Vorraum und Gehwegsbereich vor der Gastwirtschaft Bergmeier, den Gehwegsbereich entlang der Volksbank-Raiffeisenbank sowie das gegenüberliegende Teilstück bis zur Zufahrt in den Pfarrhof sowie die Neuanlage des reduzierten Ersatzparkplatzes westlich der Volksbank-Raiffeisenbank.

Die Grundzüge dieser Planung sind seit langem im Gemeinderat und mit der Regierung abgestimmt. Detailfragen zur Oberflächenbeschaffenheit des verkehrsberuhigten Mittelbereichs in der Hofmark oder die Absetzung und Höhenbildung einzelner Pflasterflächen usw., die konkrete Art des Pflasters als solches, seien zwar noch nicht im Detail fixiert, aber grundlegend bestimmt.

Die vorliegende Planung ist eine Absichtserklärung der Gemeinde, was Herr Hoffmeister dahingehend ergänzt, als das bestehende alte Feuerwehrhaus ebenfalls als Abbruch dargestellt ist, ohne dass der Gemeinderat hierzu bereits konkreten Beschluss gefasst habe. Die wünschenswerten Darstellungen sind integriert. Bgm. Kaschel ergänzt, dass auch mit vielen Eigentümern im Bereich der Planung Einzelgespräche geführt wurden, mit dem grundsätzlichen zustimmenden Ergebnis zu dieser Planung. Auch die neuer Parkplatzfläche als solche ist rechtlich noch nicht zu Gunsten der Gemeinde gesichert; Vorgespräche in diese Zielrichtung sind geführt. Gleichwohl müsse die Planung dies berücksichtigen. Der Schlossvorplatz als solcher ist entsprechend den Wünschen der Eigentümer in die Planung nicht mehr aufgenommen; dennoch kann in den zukünftigen Schlossparkgestaltungen diese Fläche wiederum integriert werden, wenn hier seitens der Eigentümer andere und neue Ansichten ins Feld geführt werden.

Der Gemeinderat beschließt, den Zuwendungsantrag für den Bauabschnitt I inklusive Parkplatz auf Basis der Grundlagenplanung des Architekten Bichler und auf Basis der hierzu ergangenen Kostenschätzung bei der Regierung von Ndb. einzureichen. Im Rahmen der Grundlagenplanung sind der unbefestigte Mittelstreifen und die Lage des Kriegerdenkmals weitestgehend fixiert. Auch die Notwendigkeit der Ableitung des Quellwassers durch die Hofmark wird anerkannt; noch nicht endgültig geklärt ist, ob diese Wasserableitung oberirdisch sichtbar oder unterirdisch zu erfolgen hat; dies bleibt der Detailplanung für die Hofmark vorbehalten. |