| Erste Gespräche mit den Architekten Bichler und Karlstetter haben bereits stattgefunden. Die Regierung hat nun das Gebiet in dem die Städtebauförderung tätig werden soll festgelegt.
1. Bgm. Kaschel informiert den Gemeinderat über die im vorgesehenen Gebiet enthaltenen Ortsteile und gibt den Plan zur Kenntnis.
Der Gemeinderat hat die Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes in der Gemeinde Gerzen zu beschließen. Bgm. Kaschel verliest den Inhalt der Satzung und teilt ausdrücklich mit, dass es sich hier lediglich um die förmliche Festlegung des Gebietes handelt und in keiner Weise Baumaßnahmen betroffen sind.
Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes in der Gemeinde Gerzen (PDF-Format)

Zur Städtbauförderung allgemein wird kurz erläutert, dass es hier jetzt auch wie bei der Dorferneuerung Arbeitskreise gibt, allerdings zusätzlich eine Bürgerbeteiligung wie folgt stattfindet:
- Zu jeder späteren Baumaßnahme ist von Seiten des Architekten ein Vorschlag zu machen, welcher mit der Regierung abgesprochen sein muß.
- Diesem Vorschlag hat der Gemeinderat zuzustimmen;
- eine öffentliche Auslegung findet im Anschluss statt.
- Alle betroffenen Bürger werden dann zu einer Versammlung geladen und können diesen Vorschlägen dann zustimmen oder widersprechen.
- Im Fall eines Widerspruchs muss dannn der Gemeinderat eine geeignete Lösung finden bzw. einen Kompromiss eingehen.
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