| 1. Bgm Kaschel erinnert an die bisherigen Beschlussfassungen im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes. Die vorbereitenden Untersuchungen hierzu sind abgeschlossen; eine erste Entwurfsvorstellung zur Sanierung der ersten vier Bauabschnitte wurde bereits durchgeführt. Es gilt den Jahresantrag für das Haushaltsjahr 2004 neu vorzulegen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Für weitere Ausführungen zu den Entwurfsplanungen, die durch Herrn Hoffmeister mittels Beamer präsentiert werden, übergibt Bgm. Kaschel an Architekten Bichler.
Herr Bichler erläutert nochmals den Bereich der vorbereitenden Untersuchungen und die Zielekarte, die letzten Endes in 12 Einzelteilbereiche untergliedert ist.

Aufgrund früherer Beschlussfassung hat der Gemeinderat festgelegt, die ersten vier Bauabschnitte im weiteren Bereich der Hofmark anzugehen. Als Bauabschnitt 1 wäre die obere Hofmark, als Bauabschnitt 2 die mittlere, als Bauabschnitt 3 die untere Hofmark angedacht. Als Bauabschnitt 4 wäre in diesem Zusammenhang zu überprüfen die Schlossparkstraße und die Lederergasse.

Die Funktionsplanungen, die diesbezüglich vorliegen, werden vorgestellt. Fotografien zum derzeitigen Zustand und skizierte und computeranimierte Ansichten in der oberen Hofmark
 und von der Staatsstraße her,
 werden dem Gemeinderat und der Zuhörerschaft erläutert.
Wesentliches Ziel, so Architekt Bichler, sei die Neuordnung der Hofmark zwischen ruhendem und fahrendem Verkehr, eine räumliche Gliederung der Verkehrsbereiche, wobei sämtliche höhengleich ausgeführt würden. Die Hofmark an sich erhielte nach diesem Planungskonzept einen gepflasterten Oberflächenbelag, im Fahrbereich im wesentlichen durch Granitkleinstein in Bogenverlegung. Die Begründung hierfür liegt in der geringen Lärmentwicklung und der Abriebsfestigkeit des Belages. Eingriffe in den Untergrund können so problemlos und jederzeit durchgeführt werden. Hinsichtlich der Parkplatzflächen lässt sich ausführen, dass für Dauerparker und zielgerichtete Parker in etwa die gleichen Anzahlen an Stellplätzen zur Verfügung gestellt werden können. Bei der Gesamtmaßnahme gilt es jedoch auch zu berücksichtigen, dass ergänzende, zentrumsnahe Parkplätze zu schaffen sein werden. Diesbezüglich wird nochmals auf das Ziel 12 der vorbereitenden Untersuchung verwiesen.
Sehr umfangreiche Diskussion nimmt die Beratung zur - seitens des Architekten angedachten - Verlegung der Mariensäule mit den Gedenktafeln der Gefallenen und Vermissten ein.
Nach Vorstellung des Architekten sollte dieses Gesamtmal im Bereich der oberen Hofmark, dort neben dem Eingang zur Kirche, an der Außenmauer situiert werden. Die Begründung hierfür liegt darin, dass die derzeitige Situation für Besucher des Denkmals aber auch für die Autofahrer aus Sicht des Architekten mehr als unbefriedigend erscheint. In der etwas beruhigten Zone im Vorbereich der Kirche wäre ein angemessener und damit würdigerer Platz geschaffen.
Da sich jedoch der betroffenen Kriegerverein z. Zt. wohl eindeutig für den Beibehalt des Standortes ausgesprochen habe, solle der derzeitige Platz erhalten bleiben, wobei offensichlich noch nicht ausreichend im Detail über die umfassenden Planungsabsichten diskutiert wurde.
Weiteres Ziel ist die Belebung der Hofmark im Bereich der Geschäftswelt, weiteres mögliches Ziel wäre auch die Entwicklung eines Fassadenprogrammes. Auch über die möglichen Brunnenstandorte wird beraten; Weitere Intensionen der Planung sind die Begrünung der Hofmark mittels kleinkroniger Bäume entlang der Stellplatzflächen und eine Neuordnung der Fassaden-/ Platzbeleuchtung.
Zum Jahresantrag an sich gilt es ebenfalls zu ergänzen, dass dieser lediglich eine Fortschreibung der bisher gestellten Anträge darstellt. Architekt Bichler ergänzt daraufhin weiter, dass ein Zuwendungsantrag für die gesamten vier ersten Bauabschnitte gestellt werden sollte, um der Regierung gegenüber zu signalisieren, dass die Kosten für diese 4 Abschnitte in die Finanzplanung eingestellt sind und darüber hinaus auch eine Umsetzungsabsicht besteht.
Der Gemeinderat beschließt, Architekten Bichler zu beauftragen, weitere Detailansichten zu Brunnenstandorten und zur Denkmalsituation zu entwickeln.
Weiterhin wird beschlossen, die Finanzplanung der Gemeinde Gerzen mit dem kommenden Haushaltsplan zu verabschieden und um 1 Jahr fortzuschreiben. Grundlage hierfür ist der aktuelle Finanzplan 2003 bis 2006.
Außerdem soll der Jahresantrag 2004 entsprechend dem Vorschlag des Architekten und der Verwaltung verabschiedet und bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden.
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