| In der Gemeinderatssitzung vom 08.10.01 wurden die einzelnen Untersuchungsbereiche der vorbereitenden Untersuchung von Architekten Bichler dargestellt und erläutert. Die gesamte Maßnahme Städtebauförderung Hauptort Gerzen gliedert sich in zahlreiche einzelne Maßnahmen. Bei dieser Absegnung der vorbereitenden Untersuchung ging es noch nicht um Detailpläne sondern vielmehr um das Gesamtkonzept an sich sowie um die Festlegung einer möglichen Reihenfolge der Ausführungen mit den konkreten Haushaltsansätzen dazu.
VU - Gerzen nach dem Städtebauförderungsgesetz:
Im Hinblick auf die vorliegende Kanalbestandsprojektierung für den Hauptort Gerzen, sollte ein Beginn der Städtebauförderungs-maßnahmen im Bereich der Kirchstraße oder der Hofmark/Schloßparkstraße liegen. In diesen Bereichen, so Herr Hoffmeister, läßt sich relativ unproblematisch die Kanalsanierung durchführen. Parallel zur Planung der Städtebauförderungsmaßnahmen wäre die Sanierungsplanung beim zuständigen Ingenieurbüro in Auftrag zu geben. Anhand von digitalen Fotografien wurde dem Gemeinderat auch optisch verdeutlicht, wo die einzelnen Sanierungsmaßnahmen stattfinden sollen.
Der Gemeinderat beschließt den Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in die Hofmark zu legen. Die aus den vorbereitenden Untersuchungen bezeichneten Abschnitte 2,1 und 3 sind in dieser Reihenfolge in den Jahresantrag aufzunehmen. Die Haushalts- u. Finanzplanung ist auf diese Festlegungen abzustellen. Architekt Bichler wird beauftragt für die Hofmark die Vorplanung und Entwurfsplanung zu erstellen und dies dem Gemeinderat vorzulegen. |