Auf Wunsch des Gemeinderates aus früherer Sitzung liegt ein Angebot des Architekten Bichler in 2 Prioritätsstufen für die Ausarbeitung von Fassadenprogrammvorschlägen vor. Prioritätsstufe 1: ca. 20 Häuser Prioritätsstufe 2: ca. 60 Häuser
Im Rahmen dieses Angebotes bietet Architekt Bichler, für die Prioritätsstufe 1, die Erarbeitung von Grundlagen und die Beratung der Anlieger an.
Die Grundlagenerarbeitung erfasst:
- Fotos aller Fassaden
- Zusammenstellung der Fassadenfotos
- Fassadenbestand in Strichzeichnung
- Vergleich mit historischen Fassaden
- Erarbeitung von Kriterien von Fassadengestaltung und Bewertung mit Hinweisen auf Veränderungen und Gestaltungsvorschläge in zeichnerischer Darstellung
Die Beratung der Anlieger umfasst:
- Zusammenstellung aller Unterlagen
- Gespräche mit Eigentümern und Handwerkern
- Anordnung von Farb- und Baumuster
- Prüfung der Angebote
- Stellungsnahmen und Weiterleitung an die Regierung
- Abschließende Stellungsnahme nach Ausführung
Die Prioritätsstufe 2 umfasst zunächst die Leistung für die Beratung im Einzelfall.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, die Bürgerschaft zu befragen, ob an einem derartigen Programm überhaupt Interesse bestünde. Dem gegenüber führten Bgm. Kaschel und Herr Hoffmeister aus, dass es wohl jeglicher Entscheidung dienlicher wäre, die möglichen Fassadengestaltungen anzusprechen und Entwurfsvorschläge zu machen, um den betreffenden Eigentümern eine Entscheidungsgrundlage zu bieten. Zentral wichtig wäre die Federführung der Gemeinde im Hinblick auf das gesamte Ortsbild im Ortskern der Gemeinde Gerzen. Daher sollte zunächst ein Entwurf des Architekten ausgearbeitet werden, der alle Beteiligten weitere Gesprächs- und Diskussionsgrundlage darstellen kann.
Bgm. Kaschel schlägt vor Herrn Bichler zu bitten, bereits durchgeführte Fassadenbewertungen als Musterbeispiel im Gemeinderat zu präsentieren. Anhand dieser Musterpräsentation wäre es für den Gemeinderat sicher leichter, eine Entscheidung "Für" oder "Wider" zum Fassadenprogramm zu treffen. Ohne Beschlussfassung wird dies vereinbart.
Darüber hinaus könne anschließend im Bürgerblattl bzw. in der Versammlung darauf verwiesen werden. |