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Beschluss zur Programmmaßnahme
In der Gemeinderatssitzung vom 20.04.1998 werden die beiden öffentlichen Förderprogramme die Dorferneuerung, abgewickelt über die Direktion für ländliche Entwicklung, sowie die Städtebauförderung, abgewickelt über die Regierung von Niederbayern, von Architekt Bichler erläutert. Beide Programme zeigen sich aufgrund der jüngeren Vergangenheit als höchst beweglich, auch soweit gehend, daß beide Programme in Ergänzung zueinander arbeiten.
Dies ermöglicht es, so entsprechende Vorgespräche mit den beiden Förderstellen, daß für die Gemeinde Gerzen beide Programme gleichzeitig zur Ausführung kommen können:
in Lichtenhaag "Dorferneuerung" und im Hauptort Gerzen "Städtebauförderung".

Der Zeitverlauf richtet sich dabei nach dem Umfang der Maßnahmen, beträgt aber in der Regel ca. 3 bis 4 Jahre, wobei auch eine Maßnahmenabwicklung über 8 Jahre hinweg durchaus nicht ungewöhnlich ist.
Im Rahmen der jeweils zu erstellenden Voruntersuchungen wird ein künftiges Konzept als Leitbild erstellt, an dem sich die künftige gemeinsame Planungs- und Erschließungsarbeit orientieren kann.
Die einzelnen umsetzbaren Maßnahmen sind dabei in Abstimmung mit der Bevölkerung und der Gemeinde durchzuführen.
Großer Wert wird dabei gelegt eben auf die Anwohnerbeteiligung, die künftig auch mit den neuen Erkenntnissen zu leben hätte.

Ca. 50% der angesetzten Kosten als Fördermittel sind zu erwarten, sowohl im Bereich des Bayerischen Städtebauförderungsprogrammes, wie auch in den Programmen der Dorferneuerung.
Anders als in anderen Zuwendungsbereichen z.B. Art. 10 FAG und dergleichen werden jedoch auch komplett die Planungs- und Bauleitungskosten, sowie die Gesamtkosten der Maßnahme in die Förderfähigkeit der Maßnahme einbezogen.

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