| Herr Hoffmeister informiert den Gemeinderat darüber, dass entsprechend früherer Beratung jetzt eine Mustersatzung erstellt wurde für ein mögliches Fassadenprogramm der Gemeinde. Die wesentlichen Inhalte und Beschreibungsnotwendigkeiten werden im Gemeinderat bekannt gegeben.
Bei einem derartigen Fassadenprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde, die wiederum direkt durch die Regierung von Ndb. bezuschusst werden könnte. Natürlich könnten derartige Bezuschussungen wohl nicht für das gesamte Sanierungsgebiet angeboten werden, wohl aber für den aus historischer oder denkmalschützerischer Sicht bedeutsameren Ortskern wie die Hofmark und die Nebengassen hierzu. Erforderlich sei in jedem Fall eine individuelle Beratung der Bauherrenschaften durch den seitens der Gemeinde beauftragten Planer, jeweils in enger Abstimmung mit der zuschussgebenden Stelle. Reine Erhaltungsmaßnahmen, wie sie ohnehin für private Bauvorhaben notwendig wären, könnten ebenfalls nicht einer Bezuschussung zugeführt werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates werden zum Teil Bedenken hinsichtlich frei verfügbarer Haushaltsmittel für derartige Bezuschussungen geäußert. Andererseits könnten im Zusammenhang mit der Städtebauförderung die historische Struktur der Hofmark und die dafür notwendigen baulichen Veränderungen unterstützt und daher zeitnah umgesetzt werden.
Es kristallisiert sich der Wunsch heraus, die Hofmark mit ihren dortigen Fassaden einer genaueren Untersuchung zu unterziehen.
Der Gemeinderat beschließt, grundsätzlich an der Aufstellung eines Fassadenprogrammes festzuhalten. Architekt Bichler ist zu beauftragen, eine Fassadenbegutachtung und Bewertung durchzuführen, auf Basis derer, zusammen mit den Anliegern und der Regierung von Ndb., Möglichkeiten für ein Fassadenprogramm zu ermitteln sind. Der noch festzulegende Finanzrahmen ist erneut einer Beratung im Gemeinderat zuzuführen. |