Der Gemeinde Gerzen wurde das gesamte Grundstück des alten Lagerhauses, mit drei Vollgeschosse und zwei Nebengebäude, kurzfristig zum Kauf angeboten.

Es gelte nun grundsätzlich zu überlegen, ob die Gemeinde ein eigenes Interesse an diesem Lagerhausgrundstück entwickeln könnte. Die Angelegenheit wurde unter dem Gesichtspunkt des Städtebauförderungsprogrammes "Umbau West" mit der Regierung von Ndb. besprochen. Unter diesen neuen Fördergesichtspunkten können sowohl Kauf als auch Abbruch des Gebäudes finanziert werden, da diese Baustruktur innerorts Gerzens als wenig wünschenswert angesehen wird. Kauf und Abbruch lassen eine städtebauliche positive Entwicklung erwarten und könnten daher mit 60 % gefördert werden.
Der Gemeinderat zeigt sich allenthalben positiv überrascht von der derzeitigen Entwicklung und empfiehlt unter diesen Fördermöglichkeiten den Erwerb. Auf diesem hervorragend und zentral gelegenen Grundstück können eigene Ideen verwirklicht werden, ohne dass die gemeindlichen Finanzen deutlich überstrapaziert werden müssten.
Der Gemeinderat beschließt, umgehend formlosen Zuwendungsantrag bei der Regierung von Ndb. zu stellen für Erwerb und Abbruch des Gebäudes. Der Gemeinderat beschließt, Bgm. Kaschel und die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den baldmöglichen Erwerb des Grundstückes sicherzustellen. Mit dem Grundstückseigentümer sollten Verhandlungen dahingehend geführt werden, als die Zahlungsziele in das nächste Haushaltsjahr zu verlegen sind. Im Gemeinderat ist zu gegebener Zeit zu berichten bzw. die Urkunde zur Genehmigung vorzulegen.
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