| Die historische Momentaufnahme Lichtenhaags des Extraditionsplans von 1844/45 zeigt den Ort als lockeres Dorf an einem Hang. Die windgeschützten Hanglagen des Vilstals wurden als Siedlungsfläche genutzt, während die hochwassersicheren und ertragreichen Hang- und Höhenlagen rund um den Ort dem Ackerbau dienten. Das Tal der kleinen Vils nutzte man wegen der latenten Überschwemmungsgefahr durch den Bach und der geringen Ertragsfähigkeit überwiegend als Weide- und Grünland. Durch die Nähe zum Bach war für die Bevölkerung und Nutztiere jederzeit eine ausreichende Wasserversorgung sichergestellt. Die bauliche Entwicklung reichte stellenweise bis an das Flußufer, so nutze hier das am Flußarm situierte Mühlenanwesen (Hs.-Nr. 16) die Wasserkraft, auch das Anwesen des Fischers (Hs.-Nr. 20) befand sich direkt am Bachlauf.
Die Bebauung des Dorfgebiets folgte den flacheren Geländeabschnitten der Topographie des nach Norden geneigten Hanges. Im süd-westlichen Dorfgebiet befand sich eine Gruppe überwiegend kleinbäuerlicher Anwesen südlich der Schlossanlage. Nur die Anwesen Hs.-Nr. 1, 1 ½, 2, 3 42 und 86 standen etwas abseits des Ortsrandes; bis ca. 300 m nördlich auf dem flach nach Süden abfallenden Hangrücken.
Die Hauptkirche lag etwa in der Mitte des über den Hang gestreuten Dorfes, wobei die Kirchenvorfläche nur leicht platzartig aufgeweitet war. Aufgrund der Topographie entwickelte sich kein baulicher Mittelpunkt mit Dorfplatz in Lichtenhaag. Die höhenmässig zueinander versetzten Strassenzüge verlaufen auf dem terrassenartigen Hang in Ost-West Richtung weitgehend eben. Die Bebauung konzentriert sich auf den Hangterrassen. Die Erschliessung der einzelnen Terrassenstrassen erfolgte durch senkrecht zum Hang verlaufende Verbindungen, die in der Regel aufgrund ihrer Steilheit kaum umbaut waren.
Wie der Karte mit Eintragung der Besitzgrößen zu entnehmen ist, waren die kleinen und großen Anwesen gleichmäßig verteilt. Auffallend ist, daß die größten Anwesen mit jeweils über 70 Tagwerk Grundbesitz im nördlichen Dorfgebiet lagen (Hs.-Nr. 9, 13, 33). Form und Stellung der Anwesen bot ein unregelmäßiges Mosaik. Die Höfe lagen ebenfalls im nördlichen Dorfgebiet. Bei den größeren Anwesen kamen unregelmäßige Dreiseit- und Vierseithofanlagen vor (Hs.-Nr. 9, 13, 31). Sämtliche Häuser waren Wohnstallhäuser, die bis auf wenige Ausnahmen (Hs.-Nr. 4, 13, 24, 25, 28, 40) giebelständig zur Strasse ausgerichtet waren. Bei den kleineren Anwesen herrschten Haken- und Einfirsthöfe vor (HS.-Nr. 1, 1 ½, 3, 4, 5, 8, 10, 11, 27, 28, 29, 36, 39).
Die Schlossanlage liegt leicht erhöht auf einem, wahrscheinlich künstlich errichteten Hügel. In den Karte Wening um 1700 ist kein Wassergraben erkennbar; in der Karte aus dem Gemeindebesitz um 1811/12 ist die Schlossanlage jedoch von einem Wassergraben umgeben dargestellt. Nördlich des Schlosses ist noch heute ein kurzes Stück dieses Grabens vorhanden. Da auf der Karte kein Zulauf erkennbar ist, ist anzunehmen, dass es sich um Grundwasserspeisung handelt.
Die auf dem Extraditionsplan von 1844/45 erkennbare Flureinteilung (Großblöcke, hofanliegende Parzellen, wiederholte Parallellagen von Flurparzellen zweier Anwesen) sowie die Besitzgrößen und historischen besitzrechtlichen Bezeichnungen der 27 Anwesen im Grundsteuerkataster von 1842 lassen als ältere Anwesen die Hausnummern 9, 13 und 16 erkennen. Aufgrund der Siedlungsgeschichte gilt die Schlossanlage (Hs.-Nr. 35) ebenfalls als älteres Anwesen. Aufgrund seines Besitzes und der zentralen Lage in unmittelbarer Nähe zum Schloss kann die Tafernwirtschaft (Hs.-Nr. 33) zum Kreis der älteren Anwesen gezählt werden. Zudem zählen die im Grundsteuerkataster als Höfe bezeichneten Anwesen in der Regel zu den ältesten Anwesen im Dorf. Die Wieskapelle mit dem Mesnerhaus liegt etwa 300 m südlich der Schlossanlage am Ortsrand auf bereits ebenem Gelände. Sie sind ist durch die heutige Vilsbibuger Strasse, die dem historischen Strassenverlauf folgt, mit dem Ort verbunden.
Das Flurbild von 1844/45 stellt sich als unregelmäßige Flur, bestehend aus überwiegend streifenförmigen sowie blockförmigen Parzellen unterschiedlicher Größe dar, wobei in Hanglagen streifenförmige Parzellen vorherrschen, die hangsenkrecht verlaufen. Mehrheitlich sind die streifenförmigen Parzellen in der Gemarkung in Nord-Süd-Richtung ausgerichtet.
Aus dem Dorf gingen 1844/45 in alle Richtungen Erschließungswege in die Flur; Verbindungswege führten zu benachbarten Orten Die nach Norden den Siedlungsbereich verlassende Strasse gabelte sich kurz nach der Überquerung der kleinen Vils. Der westliche Ast führte in das ca. 2 km entfernte Dietelskirchen und weiter nach Geisenhausen bzw. Richtung Landshut. Der östliche Ast führte in den Nachbarort Vilssattling und weiter nach Gerzen. Die am westlichen Ortsrand nach Westen führende Strasse verband den Ort mit dem Einödhof Kammersöd. Am westlichen Ortsrand zweigte ein Weg nach Süd-Westen ab, der in das 2,5 km entfernte Seyboldsdorf führte. Nach Süd-Westen führte ein Weg an der Wieskapelle vorbei über Wochenreit ebenfalls nach Seyboldsdorf. Ein weiterer Weg verliess den Ort nach Süden Richtung Plaika und Vilsbiburg. Entlang der Hangkante führte im Osten ein Erschliessungsweg aus dem Ort.
In unmittelbarer Nähe zur Schlossanlage lagen die Anwesen des Metzgers (Hs.-Nr. 31), der Tafernwirtschaft (Hs.-Nr. 33), eines Ladens (Hs.-Nr. 35) und des Webers (Hs.-Nr. 37). Die Anwesen des Schmieds (Hs.-Nr. 25), des Kramers (Hs.-Nr. 26), und der Bäckerei (Hs.-Nr. 27) östlich der Schlossanlage im Dorfgebiet verstreut.
Zwischen dem bäuerlich geprägten nördlichen Dorfbereich und dem kleinhandwerklich geprägten Bereich um das Schloss entstanden im Zuge des Siedlungsausbaus räumlich gestreut eine Vielzahl von kleinen Sölden und „Häusl“, die wegen der Hanglage nicht durch weitere Verdichtung den Ort zum geschlossenen Dorf weiterentwickelten. |