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| Rechtliche Informationen für die Eltern |
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- Die Kinder sind in der Gemeindeunfallversicherung mitversichert.
- Die Aufsichtspflicht der Erzieherin beginnt erst, wenn das Kind per Begrüßung übergeben ist, und endet mit der Verabschiedung.
- Aus Sicherheitsgründen wird die Eingangstür nach der Bringzeit geschlossen.
- Der Erzieherin ist unbedingt mitzuteilen, wer das Kind abholt. Darauf hinzuweisen ist, dass das Kind keiner Person unter 18 Jahren mitgegeben werden darf.
- Bei Fernbleiben des Kindes (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit) sind die Kinder zu entschuldigen.
- Läuse sind meldepflichtig.
- Liegen ansteckende Krankheiten in der Familie vor, ist dies unverzüglich dem Kindergartenpersonal mitzuteilen. Diesbezüglich darf ein Kind erst mit einer ärztlichen Bestätigung den Kindergarten wieder besuchen.
- Das Kindergartenpersonal ist in allen Angelegenheiten der Schweigepflicht unterlegen.
- Da der Kindergarten eng mit der Schule zusammenarbeitet, tauschen sich Lehrer und Erzieherinnen untereinander über den Reifestand der Kinder aus; dies geschieht aber ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung der Eltern.
- Anmeldung: in der Regel Ende Januar
- Aufnahme: September
- Formulare: Anmeldeblatt mit Einzugsermächtigung, Überreichung der Konzeption (gegen eine kleine Gebühr)
- Abmeldung: Jeweils zwei Wochen vor Monatsende. Bei Einschulung erfolgt sofort die Abmeldung durch den Kindergarten.
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| Wettervorhersage |
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