| Mit Beschluss vom 21.06.2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Beschwerde von zwei Grundeigentümern nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Damit bleibt es bei der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer. Der Beschluss des Ersten Senats erging ohne Begründung.
Mit der Verfassungsbeschwerde zusammenhängende Widersprüche können demnach als unbegründet zurückgewiesen werden.
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