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| Einwand der Verfassungswidrigkeit kann Anfechtung des Grundsteuerbescheids nicht begründen |
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| Mit Urteil vom 05.04.2006 hat das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach die Klage von zwei Grundstückseigentümern gegen die Veranlagung zur Grundsteuer abgewiesen, die sich auf die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerveranlagung stützten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. |
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