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Bis wann muss die Sanierungsplanung spätestens vorgelegt werden?

Im Landkreis Landshut bis 02.Januar.2010 oder anstelle der Prüfbescheinigung für die Altanlage bis zum Frühjahr 2007

(Allgemeinverfügung vom 15.09.2005, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Landshut, Nr. 23 vom 21.09.2005, und zeitgleich in jeder Gemeinde des Landkreises Landshut)

Das Landratsamt akzeptiert auch anstelle der Prüfbescheinigung nach der EÜV (01.04.2006) über die Altanlage, wenn gleich das Sanierungsgutachten vorgelegt wird. Sie haben in diesem Fall auch weiterhin zur Sanierung Zeit bis zum 31.12.2010. Sie sparen sich dadurch die Ausgaben für die Altanlagenprüfbescheinigung.

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