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| In welcher Reihenfolge werden Fördermittel ausgezahlt ? |
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Ausgezahlt wird nach der Bayernweiten Reihenfolge, in der die Sammelanträge der Gemeinden bei den Wasserwirtschaftsämtern gestellt werden. Die Gemeinden können 1 x im Jahr oder bei Erreichen einer Fördersumme von 50.000,-€ einen Sammelantrag stellen. Es gilt also Bayernweit: „wer zuerst kommt, malt zuerst!“
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| Wettervorhersage |
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