| Die Gemeinden erarbeiten ein Abwasserkonzept, in dem die Anwesen festgelegt werden, die auf Dauer nicht an eine Sammelkanalisation angeschlossen werden. Sie stimmen dieses Konzept mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut ab. Die Abstimmung ist erforderlich, weil für besonderes sensible Bereiche (z.B. Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) besondere Anforderungen gestellt werden können und u.U. auch ein Anschluss an eine Sammelkanalisation zwingend erforderlich werden kann. Nach Abstimmung des Abwasserkonzeptes erstellt die jeweilige Gemeinde eine Gebäudeliste und reicht diese beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt ein.
Basierend auf dieser Gebäudeliste erteilt das Wasserwirtschaftsamt Landshut die Baufreigabe. Sie brauchen keine Sorge haben, dass die Baufreigabe zu spät kommt, da die Förderrichtlinie eine rückwirkende Baufreigabe zum 01.01.2002 grundsätzlich vorsieht. Bei der Baufreigabe informiert Sie Ihre Gemeinde über den Verfahrensstand. Anschließend obliegt es Ihnen, zusammen mit dem privaten Sachverständigen die weiteren Schritte einzuleiten. Nutzen Sie die Chance, staatliche Fördermittel zu erhalten und zögern Sie nicht lange mit der Sanierung Ihrer Kleinkläranlage.
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