| Sie leiten Ihr Abwasser nicht unmittelbar in ein Gewässer oder den Untergrund, sondern in einen vorhandenen Oberflächenwasserkanal. Gelten für Sie die Vorgaben trotzdem?
Für die Einleitung aus der Kanalisation in das Gewässer besitzt der Betreiber der Kanalisation in der Regel eine Erlaubnis. Dies kann eine Privatperson, eine Kommune oder ein Straßenbaulast-träger sein. Erkundigen Sie sich bei diesem, mit welchen Auflagen Sie im Fall einer Einleitung zu rechnen haben. In der Regel wird vom Betreiber der Kanalisation als Auflage verlangt, dass die üblichen Anforderungen an die Kleinkläranlage auch bei den Indirekteinleitungen zu gelten haben. Bei Kommunen kann dies z.B. über eine Entwässerungssatzung geregelt sein.
Es ist auch ein Gutachten eines privaten Sachverständigen über die Indirekteinleitung erforderlich!
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