gerzen.de


Mit der Maus ins Rathaus


Aktuelles
Bürgerblatt`l
Bekanntmachungen
Bürgerservice
Was erledige ich Wo?
Bürgeramt
Standesamt
Gewerbeamt
Bauamt, Straßen
Abfallwirtschaft
Kasse
Steuern - Gebühren
Umwelt/Natur
Busverbindungen
Statistik
Notruftafel
Rathaus
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Organe VG
Daten-Fakten
Unsere Gemeinden
Aham
Gerzen
Kröning
Schalkham
Links
Impressum
Datenschutz
Haftungsausschluss
 


Abflusslose Gruben - Nachrüstpflicht?
Ein immer wieder heiß diskutiertes Thema sind abflusslose Gruben. Sie stellen sich als Besitzer dieser Anlage die Frage, muss ich nachrüsten, werde ich gezwungen?

Die abflusslosen Gruben stellen in ordnungsgemäßem Zustand (dicht und ohne Überlauf) keine Gewässerbenutzungsanlagen dar, weshalb die gesetzlichen Anforderungen nach der Abwasserverordnung (Ablaufwerte) nicht für diese Anlagen gelten. Die abflusslosen Gruben mit vorgeschalteter 3-Kammer-Ausfaulgrube dienen der Sammlung der Abwässer für die spätere landwirtschaftliche Verwertung. Deshalb unterliegen die abflusslosen Gruben (Gülle- und Jauchegruben) landwirtschaftlichen bzw. baurechtlichen Vorgaben.

Das heißt, dass gemäß Art. 42 Abs. 1 Bayer. Bauordnung (BayBO) diese Anlagen auch der Überwachungs- und Wartungsverpflichtungen unterliegen, da sonst keine einwandfreie Abwasserbeseitigung im Sinne des Art. 42 Abs. 1 BayBO vorliegt.

Eine ordnungsgemäße Instandhaltung und dauerhafte Benutzbarkeit ohne Missstände verlangt auch bereits Art. 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 BayBO. Die Abwasseranlagen (bei abflusslosen Gruben also die Vorreinigung) müssen daher den dafür festgelegten technischen Baubestimmungen entsprechen, z.B. DIN 4261 für Kleinkläranlagen, die zwar seit dem 21.07.1997 keine gesetzlich definierte technische Baubestimmung i.S. des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayBO mehr ist, aber dennoch weiter als allgemein anerkannte Regel der Technik gilt und nach Bauregelliste Teil A Teil 1 (Mitteilung des Instituts für Bautechnik – DIBt, Herausgeber: Deutsches Institut für Bautechnik, Kolonnenstr.30 L, 10829 Berlin, Vertrieb: Verlag Ernst & Sohn, Bühringstr. 10, 13086 Berlin) zu beachten ist.

Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer landwirtschaftlichen Fachbehörde bzw. bei Ihrem zuständi-gen Landratsamt – Bauverwaltung – über die weitere Zulässigkeit Ihrer Anlage (ausreichendes Speichervolumen, Verwendung als Dünger usw.).

Falls Sie die bestehende abflusslose Grube auflassen und eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigungsanlage errichten möchten, können Sie für diese Art der Sanierung eine staatliche Förderung nach der Förderrichtlinie erhalten.

Für diesen Fall gelten die bereits dargestellten Vorgaben:

-> Sachverständigengutachten
-> wasserrechtliche Erlaubnis
-> Bau
-> Bauabnahme
-> Förderantrag.

zurück

Aktuelle Termine
18.05.2012
Volksfest Gerzen
20.05.2012
Erstkommunion in Dietelskirchen
21.05.2012
Gemeinderatssitzung Aham
24.05.2012
Gemeinderatsitzung Gerzen
26.05.2012
Sommerfest der JFG Vilstalkicker 09
Termine im Überblick

Top News
18.05.2012
Praxisklasse an der Mittelschule Gerzen - Förderung durch den Europäischen Sozialfonds
16.05.2012
Aham - Neues aus der Bücherei
15.05.2012
Tennis Trainingslager in Umag
14.05.2012
Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden ungültig
14.05.2012
4-Tagesfahrt der KRK; wieder Restplätze vorhanden
News im Überblick

Wettervorhersage
Wettervorhersage Gerzen