Das Standesamt benötigt zur Beurkundung eines Sterbefalles in der Regel nachstehend aufgeführte Unterlagen. Es wird gebeten, die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente dem Standesamt vorzulegen.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigt das Standesamt:
- Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil), sowie verschlossenes Kuvert mit dem vertraulichen Teil der Todesbescheinigung. (Diese Dokumente stellt der Arzt nach der Leichenschau aus)
- Personalausweis / Pass des Verstorbenen
Der Sterbefallanzeige sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen
...wenn der Verstorbene nicht verheiratet war: eine Geburtsurkunde
...wenn der Verstorbene verheiratet war: eine Geburtsurkunde beider Ehegatten und eine Eheurkunde
...wenn der Verstorbene geschieden war: eine Geburtsurkunde und eine Eheurkunde Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Scheidung in der Eheurkunde nicht eingetragen ist.
...wenn der Verstorbene verwitwet war: eine Geburtsurkunde und eine Eheurkunde Sterbeurkunde des Ehegatten, falls dessen Sterbefall in der Eheurkunde nicht eingetragen ist.
Anstelle der Eheurkunde kann auch eine eine beglaubigte Abschrift des Heiratseintrags vorgelegt werden.
Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
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bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.
Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-
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