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Zur Anmeldung der Eheschließung erforderliche Unterlagen
Heiraten ist - trotz vieler gesellschaftlicher Veränderungen in den letzten Jahrzehnten - weiterhin groß im Trend: Die Ehe gilt auch heute noch als ein starkes Symbol für die enge Verbundenheit zweier Menschen - sowohl nach außen als auch nach innen.

Zur Anmeldung der Eheschließung erforderliche Unterlagen:

Denken Sie bei der Planung Ihres gewünschten Trauungstermins an eine frühzeitige Anmeldung der Eheschließung.
Reservierungen von Eheschließungsterminen (ohne vorherige Anmeldung der Eheschließung mit vollständigen Unterlagen) sind leider nicht möglich.
Die Anmeldung der Eheschließung, die frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen kann, soll von Ihnen beiden gemeinsam und persönlich erfolgen.

Zuständig ist das Standesamt des Bezirks, in dem Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie vorhaben, vor einem anderen Standesamt zu heiraten.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind.

  • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag (nicht älter als 6 Monate), Diese Urkunde ist beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich (Gebühr 10,- €).

  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.

  • Neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag gemeinsamer Kinder. Im Geburtseintrag, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein (Gebühr 10,- €).

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

  • Bargeld für Gebühren (ca. 100,- €).

In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) also

  • bereits früher verheiratet waren,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind

sollten Sie grundsätzlich persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine ausführliche auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestellte Anleitung für die Beschaffung der nötigen Unterlagen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl der individuellen Fallgestaltungen gerade mit Auslandsberührung keine Telefonberatung möglich ist; von entsprechenden Anrufen wollen Sie absehen.

Ihr Ansprechpartner:

bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.

Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-

Name Telefon  Fax:  e-Mail

Manfred Hinfurtner

 -25

 -625   manfred.hinfurtner@gerzen.de


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