| Nach Zustimmung der Änderung des Passgesetzes und Durchlauf dieser Passgesetznovelle beim Bundestag sind jetzt die Voraussetzungen für elektronische Reisepässe der zweiten Generation geschaffen. Ab November 2007 werden neu ausgestellte ePässe neben dem digitalen Passfoto auch die Fingerabdrücke des Passinhabers im Chip enthalten. Wer ab 01.11.2007 einen Reisepass beantragt, gibt zusätzlich zum Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke ab. Diese werden nach Maßgabe des neuen Passgesetzes ausschließlich im Chip des elektronischen Reisepasses, jedoch nicht in den Passbehörden oder einer zentralen Datenbank gespeichert, wie es in anderen europäischen Staaten der Fall ist.
Änderungen im Pass- und Ausweiswesen ab 01. November 2007 auf einem Blick:
Reisepass:
- Speicherung von Fingerabdrücken im Chip
- Wegfall des Kindereintrags
- Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlernamen
- Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahren), Antragsteller ab 24 Jahre erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren
Personalausweis:
- Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlername auf der Rückseite des Personalausweises
- Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahren)
Antragsteller ab 24 Jahre erhalten einen Ausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren
Vorläufigen Reisepass
- Wegfall des Kindereintrags
- Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlernamen
Kinderpass
- Änderung der Gültigkeitsdauer: 6 Jahre gültig, maximal bis zum 12. Lebensjahr
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