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Der neue Personalausweis!

Biometrische Merkmale und neue Möglichkeiten im Scheckkartenformat

Ab November 2010 wird der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument wurde gegenüber dem alten Ausweis mit einigen neuen Funktionen versehen und bietet zudem viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

Der neue Personalausweis hat die gleichen Abmessungen, die bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs bekannt sind. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen sollen. Bestandteil des neuen Designs ist auch ein Logo auf der Rückseite, das ab November 2010 Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte kennzeichnen wird, die den neuen Personalausweis unterstützen. Im Inneren der Ausweiskarte ist ein berührungslos lesbarer Computerchip untergebracht, mit dem die neuen elektronischen Funktionen realisiert werden.

 

Biometrische Daten

Der neue Personalausweis enthält ein digitales Foto und auf Wunsch zwei digitale Fingerabdrücke. Diese so genannten biometrischen Merkmale dienen ausschließlich den staatlichen Behörden (hoheitliche Kontrollen an Grenzen und im Inland) zur sicheren Feststellung der Identität. Mit den biometrischen Daten kann durch einen Computerabgleich schnell und zuverlässig festgestellt werden, ob die Person, die den Ausweis vorlegt, auch der Inhaber bzw. die Inhaberin ist. Diese besonderen Daten sind besonders gegen unberechtigtes Auslesen und Veränderungen geschützt. Über das Internet werden Lichtbild und Fingerabdrücke nie übertragen. Bei der Antragstellung kann gewählt werden, ob die Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden oder nicht.

Neue Möglichkeiten

Mit dem neuen Personalausweis lässt sich künftig über das Internet einfach eine Versicherung abschließen, in Online-Shops einkaufen oder auch Behördengänge und andre Verwaltungsangelegenheiten bei Ämtern und Behörden erledigen. Eine Möglichkeit ist die eID-Funktion (electronic Identity) oder Online-Ausweisfunktion genannt. Der Identitätsnachweis mit der eID-Funktion ermöglicht es, sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen.

Eine weitere Neuerung ist die Unterschriftsfunktion (elektronische Signatur). Mit ihr können online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnet werden, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Die elektronische Signatur dient also dazu, ein digital vorliegendes Dokument rechtsverbindlich zu unterzeichnen. In ihrer Form der qualifizierten elektronischen Signatur ist die Unterschriftsfunktion des neuen Personalausweises der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

Bei Abholung des Ausweises besteht die Wahlmöglichkeit, ob die Online-Ausweisfunktion genutzt werden soll oder nicht. Je nachdem, wie die Wahl ausfällt, wird die Funktion auf dem Ausweis ein- bzw. ausgeschaltet. Diese Entscheidung ist nicht endgültig und kann später jederzeit aktiviert oder deaktiviert werden. Ebenfalls auf Wunsch kann nach Erhalt des neuen Personalauweises ein sog. Signaturzertifikat für die elektronische  Unterschrift bei einem Signaturanbieter erworben und auf den Ausweis nachgeladen werden (Voraussetzung: eingeschaltete Online-Ausweisfunktion).

Gültigkeit

Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Vorläufige Personalauweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

Beantragung

Den neuen Personalausweis bekommen Sie auf Antrag ab dem 01. November 2010 im Einwohnermeldeamt (Zi. Nr. 3). Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Eine vorzeitiger Umtausch ab dem 01. November 2010 ist aber jederzeit möglich.

Antragsberechtigt sind im Regelfall Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • biometrietraugliches Lichtbild in Frontalaufnahme (Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein)

Weitere Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de

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