| Unabhängig vom Alter werden seit 01.11.2005 Kinderreisepässe nur noch mit Lichtbild ausgestellt. Dies gilt auch für Kinder im Babyalter!
Für Kinder unter 10 Jahren ist der Kinderreisepass bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gültig, für Kinder über 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
Was benötige ich zur Beantragung eines neuen Kinderreisepasses:
- alter Kinderausweis (sofern vorhanden)
- 1 aktuelles Lichtbild (auch im Babyalter)
- Größe und Augenfarbe
- Geburtsurkunde od. Fam.Buch Ablichtung
- Unterschriften der Eltern
- Sorgerechtsnachweis (bei nur 1 Erziehungsberechtigten)
Der Kinderreisepass ist trotz seiner Bezeichnung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 DVPassG ein Passersatzdokument und kann neben einem regulären Reisepass ausgestellt werden.
Kinderreisepässe werden auch nach dem 01.11.2005 keinen Chip mit biometrischen Daten enthalten. |