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Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Junge Fahrer - erwachsene Begleiter

In diesem Bereich liegt die Zuständigkeit beim:

Landratsamt Landshut
- Führerscheinstelle -
Veldener Straße 15
84036 Landshut

Das Bürgeramt kontrolliert die Unterlagen auf Vollständigkeit und bestätigt die Angaben zur Person. Danach wird der Führerscheinantrag zur Bearbeitung direkt an das Landratsamt weitergeleitet. Die Gebühr für die Bestätigung zur Beantragung eines Führerscheins beträgt 5,10 EUR.

Wichtig für den jungen Fahrer:

  • Mit 16 1/2 Jahren können Sie sich seit 01.09.2005 zur Führerschein-Ausbildung anmelden.
  • Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten Sie bei bestandener Prüfung, die Prüfungsbescheinigung.
  • Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer.
  • Sie dürfen nur mit einer Begleitperson fahren.
  • Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland.
  • Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle.

Wichtig für die Begleitperson:

  • Sie müssen bei der Antragstellung des Fahrschülers namentlich benannt sein, um in die Prüfungbescheinigung eingetragen zu werden. (Es können auch mehrere Personen benannt werden).
  • Sie haben das 30. Lebensjahr vollendet.
  • Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B oder früher 3 (Pkw).
  • Sie haben nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg.

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde (LRA Landshut):

Bearbeitungsgebühr incl. 1 Begleitperson            52,10 EUR

Bearbeitungsgebühr incl. 1 Belgeitperson
(nur falls Klasse A1 vorhanden)                           51,30 EUR

zuzüglich für die Überprüfung jeder weiteren
Begleitpersonen (je Begleitperson)                        5,10 EUR

In der Bearbeitungsgebühr sind die Kosten für eine Prüfungsbescheinigung und die Kosten für die Ausstellung des Führerscheins ab Vollendung des 18. Lebensjahres enthalten.
Die Gebühr für die Überprüfung der Begleitperson setzt sich zusammen aus: 1,80 EUR Bearbeitungsgebühr, 3,30 EUR für Kraftfahrt-Bundesamt.

Ablauf:

Nach erfolgreichem Ablegen der erforderlichen Prüfungen erhalten sie vom Prüfer eine entsprechende Prüfbescheinigung; mit dieser sprechen sie beim Landratsmat Landshut - Füherscheinstelle - vor und erhalten die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Erst jetzt sind sie berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen, vorausgesetzt, eine der in der Prüfungsbescheinigung aufgeführten Personen befindet sich mit im Fahrzeug.
Die Prüfungsbescheinigung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
Am 18. Geburtstag legen Sie Ihre Prüfungsbescheinigung beim LRA Landshut vor, dann erhalten Sie den EU-Kartenführerschein, der bereits bei Antrag der Prüfungsbescheinigung beantragt und bezahlt wurde. Weitere Kosten kommen nicht auf Sie zu.

Weitere Infromationen vom Staatsministerium des Innern.

Ihre Ansprechpartner

Hier finden Sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes im Überblick. Bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.

Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-

Name Telefon  Fax:  e-Mail

Christine Gneißinger

-22

-622  christine.gneissinger@gerzen.de 
Siegfried Kaspar -23  -623  siegfried.kaspar@gerzen.de 

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