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Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, eine Verlegung des Betriebs sowie wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Aufgabe eines Gewerbebetriebs.
Eine Anzeige des Gewerbes ist bei der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird.
Vorraussetzung für die Anzeige des Gewerbes ist dabei die Volljährigkeit des Gewerbetreibenden oder die Genehmgung des Vormundschaftsgerichts.
Erforderliche Unterlagen für die Anzeige des Gewerbes
- Unterlagen für juristische Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und GmbH - Bei jur. Personen Auszug aus Handelsregister, bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts Gesellschaftsvertrag, bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.
- Vollmacht, bei Minderjährigen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. - ggf.
- Beantragung von Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug - bei überwachungsbedürftigem Gewerbe
- Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten - bei Bevollmächtigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterauszug (ggf.)
- Meisterbrief (ggf.)
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