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Vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§ 12 Abs. 1 GastG)

Gestattung nach § 12 Abs. 1 GastG
Vorübergehender Verkauf von Speisen und alkoholischer Getränke

Für Veranstaltungen die außerhalb von gastronomischen Betrieben, aus besonderem Anlass (z.B. Maibaumfeier, Weihnachtsmarkt, Grillfeste, Jubiläumsfeiern, Vereinsfeste, Straßenfeste u.ä.) stattfinden, besteht die Möglichkeit, für beschränkte Zeit und auf Widerruf eine vereinfachte Erlaubnis, eine sogenannte Gestattung, zu erhalten.

Die Gestattung ist bei der Verwaltungsgmeinschaft Gerzen, Zi.Nr.3 zu beantragen. In jedem Fall sollten Sie den Antrag aber frühzeitig stellen, damit alle möglichen Fragen geklärt werden können!

Erforderliche Angaben zur Antragstellung:

  • Name und Anschrift des Veranstalters
  • Geb.Datum, Geb.Ort und Anschrift des Verantwortlichen
  • Besonderer Anlass (z.B. Volksfest, Maibaumfest, Vereinsfest)
  • Zeitraum, mit Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort, bzw. Lagebezeichnung
  • Angaben zum Grundstückseigentümer
  • Angaben ob Festzelt errichtet wird, wenn ja wie groß
  • Angabe der vorraussichtlichen Besucherzahl
  • Abgabe welcher Speisen und Getränke
  • Angaben der Toilettenanlagen (Toilettenwagen, bzw. Gebäude)
  • Musikalische Darbietung, Tanzveranstaltung


Eine kostenlose Abgabe der Speisen und alkoholischer Getränke hat nicht automatisch eine Erlaubnisfreiheit zur Folge. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob mit der Abgabe ein gewerbliches Interesse verbunden ist.



Ihre Ansprechpartner

Hier finden Sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes im Überblick. Bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.

Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-

Name Telefon  Fax:  e-Mail

Manfred Hinfurtner 

-25

-625  manfred.hinfurnter@gerzen.de 
 

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