Die Führungszeugnisse werden vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Bonn ausgestellt. Die Antragstellung erfolgt über das Einwohnermeldeamt der Hauptwohnung.
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
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Beleg-Art N: Das Führungszeugnis wird nach der Ausstellung direkt an den Antragsteller geschickt. Bei Antragsstellung ist außer den Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum) auch der Geburtsname der Mutter des Antragstellers anzugeben.
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Beleg-Art O: Das Führungszeugnis wird nach der Ausstellung dirket an die Behörde geschickt, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Bei Antragsstellung ist außer den Angaben zur Person und dem Geburtsnamen der Mutter des Antragstellers noch die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck des Führungszeugnisses anzugeben.
Was kostet ein Führungszeugnis?
Die Gebühren für ein Führungszeugnis betragen 13,00 EUR Die Gebühr ist bei der Antragstellung bar zu bezahlen
Ihre Ansprechpartner
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Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-
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