In diesem Bereich liegt die Zuständigkeit beim:
Landratsamt Landshut Veldener Straße 15 84036 Landshut
Das Bürgeramt kontrolliert die Unterlagen auf Vollständigkeit und bestätigt die Angaben zur Person. Danach wird der Führerscheinantrag zur Bearbeitung direkt an das Landratsamt weitergeleitet. Die Gebühr für die Bestätigung zur Beantragung eines Führerscheins beträgt 5,10 EUR.
Umtausch in den neuen EU Führerschein: zur Beantragung werden benötigt:
-alter Führerschein -aktuelles Foto -persönliche Unterschrift
Verlängerung FS-Klasse CE (Lkw) zur Beantragung werden benötigt:
-alter Führerschein -aktuelles Foto -persönliche Unterschrift -ärztl. Attest -Bescheinigung vom Augenarzt
Verlängerung FS-Klasse DE (Bus) zur Beantragung werden benötigt:
-alter Führerschein -aktuelles Foto -persönliche Unterschrift -ärztl. Attest -Bescheinigung vom Augenarzt -Führungszeugnis -ab dem 50. Lebensjahr mediz.-psycholog. Gutachten
Begleitetes Fahren mit 17, Infos hier.
EU-Führerscheine werden nach der Fertigstellung wieder zum Bürgeramt zurückgeschickt. Der Antragsteller erhält vom Landratsamt ein entsprechendes Informationsschreiben, welches zusammen mit dem alten Führerschein bei der Abholung vorgelegt werden muss. Mit einer Vollmacht und den o.g. Unterlagen ist es auch möglich, den EU-Führerschein von einer anderen Person abholen zu lassen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an uns.
Ihre Ansprechpartner
Hier finden Sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes im Überblick. Bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.
Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-
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