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Was müssen Sie für eine Beglaubigung vorlegen ?
Für eine Beglaubigung ist immer die Vorlage des Originals erforderlich. Die entsprechende Kopie wird dann von uns gefertigt. Sollten Sie bereits Kopien erstellt haben, ist es wichtig, dass die Kopien mit dem Original übereinstimmen (Vorder- und Rückseite müssen auch auf der Kopie vorhanden sein). Bitte beachten Sie, dass von standesamtlichen Urkunden z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden usw. nur von einem Standesamt Abschriften gemacht werden können. Eine amtliche Beglaubigung durch eine andere Stelle ist hier nicht möglich.
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Was kostet einen Beglaubigung ? Pro Seite Beglaubigung 0,75 EUR Mindestgebühr 5,00 EUR
Die Gebühr ist bei Abholung der Beglaubigung bar zu bezahlen.
Ihre Ansprechpartner
Hier finden Sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes im Überblick. Bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.
Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-
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