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Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in den meisten Urlaubsländern reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises bzw. Kinderreisepasses aus. Einzelheiten können Sie vom Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro oder der Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage erfahren. Ein deutscher Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach (ab dem 24. Geburtstag) 10 Jahre gültig.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich, die Dokumente müssen nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Im Rathaus der VG Gerzen werden die Pässe der Bürger digitalisiert an die Bundesdruckerei nach Berlin überstellt. Welche Vorteile dies für unsere Bürger hat erfahren Sie hier.
Welche Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig?
Für die Antragstellung eines Reisepasses ist das persönliche Erscheinen erforderlich, um auf dem Antragsformular Ihre eigenhändige Unterschrift und zu leisten. Die Beantragung dieser Dokumente ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich.
- Reisepass
Zur Beantragung bringen Sie bitte mit:
1 aktuelles Passbild nach neuer Fotomustertafel (schwarz-weiß oder farbig), bisheriger Reisepass / Personalausweis / Geburtsurkunde Seit dem 01.11.2007 enthält der Chip des Reisepasses (ePass) zu den herkömmlichen Passdaten und dem Lichtbild zwei Fingerabdrücke welche bei der Beantragung digital erfasst werden müssen. Gültigkeit und Gebühren: vom 12. - 24. Lebensjahr: 6 Jahre Gültigkeit (37,50 EURO) ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre Gültigkeit (59,00 EURO) Expresspass: 6 Jahre Gültigkeit (69,50 EURO) Expresspass: 10 Jahre Gültigkeit (91,00 EURO)
Bearbeitungszeit: Normale Beantragung, derzeit ca. 3 Wochen Expresspass innerhalb 3 Tagen
Abholung: persönlich oder mit Vollmacht
Informationen zum neuen ePass erhalten Sie hier
Zusätzlicher Hinweis: Seit dem 26.10.2004 benötigen alle Reisende für die visafreie Einreise in die USA einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte hier oder unter den Länderinfos des Auswärtigen Amtes.
- Kinderreisepass
Zur Beantragung bringen Sie bitte mit:
Geburtsurkunde / Familienstammbuch bisherigen Kinderausweis/Kinderreisepass sowie die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten
Neu: In die Pässe muss seit 01.11.2005 unabhängig vom Alter des Kindes ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild sowie die Augenfarbe und Größe des Kindes eingetragen werden. Ab dem 10. Lebensjahr müssen die Kinder bereits bei der Antragstellung eine Unterschrift leisten.
Gültigkeit: bis zum 6. Lebensjahr, mit Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr
Gebühren: 13,00 EURO
Bearbeitungszeit: bis max. 1 Woche
Abholung: durch Eltern oder mit Vollmacht
- Hinweise
Vorläufige Dokumente sind nur erhältlich, wenn ein neuer Ausweis/Reisepass beantragt wird Informationen darüber, bei welchen Auslandsreisen ein Personalausweis ausreichend ist bzw. für welche Länder Sie einen Reisepass benötigen und welche zusätzlichen Anforderung erforderlich sind, erteilen wir Ihnen gerne.
Hier gelangen Sie zur Statusabfrage ihres Personalausweises oder Reisepass
Ihre Ansprechpartner
Hier finden Sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes im Überblick. Bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.
Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-
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