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Vorbescheid
Mit einem Vorbescheidsantrag kann der Bauherr vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens einzelne Fragen seines Bauvorhabens rechtsverbindlich entscheiden lassen; dabei geht es meist um grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit dieses Vorhabens.

Es ist Sache des Bauherrn, die einzelnen Fragen zu stellen. Die Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Landshut) überprüft diese Fragen und beantwortet sie im Vorbescheid. Sehr häufig wird in einem Vorbescheid die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens geklärt.

Ein Antrag auf Vorbescheid ist insbesondere im Außenbereich zu empfehlen, wenn man ein Grundstück kaufen will, um es anschließend zu bebauen. Denn mit dem Vorbescheid kann geklärt werden, ob auf dem Grundstück überhaupt (bzw. in welchem Umfang) gebaut werden kann.

Fügen Sie dem Antrag auf Vorbescheid möglichst alle Unterlagen bei, die für die Beurteilung und Beantwortung Ihrer Fragen wichtig sind. Dazu müssen Sie drei Bauplanmappen mit folgenden Bauvorlagen bei uns im Bauamt einreichen:

Bauplanmappe für die Bauaufsichtsbehörde (grün):

Bauplanmappe für die Gemeinde (gelb):

  • Antrag auf Vorbescheid
  • Beschreibung der evtl. vorgesehenen Abwasserbeseitigung  
  • Kopie des Lageplanes mit Eintragung des Bauvorhabens
  • evtl. Bauzeichnung oder Skizze

Bauplanmappe für den Bauherrn (rot):

  • Antrag auf Vorbescheid
  • Beschreibung der evtl. vorgesehenen Abwasserbeseitigung
  • Kopie des Lageplanes mit Eintragung des Bauvorhabens
  • evtl. Bauzeichnung oder Skizze

Der gebührenpflichtige Vorbescheid gilt drei Jahre, wenn er nicht kürzer befristet ist.

Wichtig:
Durch die Unterschriften des Bauherrn und evtl. des Entwurfverfassers wird die Richtigkeit der einzelnen Unterlagen bestätigt.

Eine Einverständniserklärung der einzelnen Nachbarn (falls vorhanden) für das Bauvorhaben wird durch eine Unterschrift auf dem kopierten Lageplan und der eventuellen Bauzeichnung abgegeben.

Es ist zu empfehlen die Baumappen vor Abgabe im Bauamt nochmals, besonders auf die einzelnen Unterschriften hin, zu überprüfen.  

Ihre Ansprechpartnerin

Bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.

Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-

Name Telefon  Fax:  e-Mail

Sieglinde Parstorfer

 -32

 -632   sieglinde.parstorfer@gerzen.de

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