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Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen gemäß §§ 44/45 StVO sind Sondernutzungsgenehmigungen für den Straßenraum und werden notwendig, wenn Straßen ganz- oder halbseitig für den Verkehr gesperrt werden müssen.
Die Antragstellung der Straßenverkehrsrechtlichen Anordung soll persönlich und mindestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen beantragten Maßnahme, durch den Bauherrn/Baufirma bzw. Verein erfolgen. Folgende Angaben sind für die Antragsunterlagen notwendig:
- Angaben zur Person des Antragstellers (Name, Anschrift, evtl. Telefon)
- Angaben über die Grund der Straßensperrung
- Ort der Sperrung
- zu beanspruchende Fläche
- Dauer der Sperrung
- evtl. eine Skizze oder Verkehrszeichenplan
Für Veranstaltungen, die ausserhalb von gastronomischen Betrieben stattfinden, jedoch der Verkauf von Speißen und alkoholischen Getränken angeboten wird, ist zusätzlich eine vorrübergehende Gaststättenerlaubnis erforderlich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Gebühren bzw. Kosten:
Für die Straßenrechtliche Anordnung sind in der Regel 15,- Euro Verwaltungsgebühren zu entrichten. In bestimmten Fällen (z.B. bei Gemeinnützigkeit) ist eine Gebührenbefreiung möglich.
Ihre Ansprechpartnerin
Bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.
Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-
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