Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen u. a. Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Hinweisschilder (Werbung), Straßenfeste, etc.
Zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es eines Antrages der Person, die eine Sondernutzung ausüben will oder zu deren Gunsten die Erlaubnis erteilt werden soll. Die Antragstellung der Sondernutzung soll persönlich und mindestens eine Woche vor Nutzungsbeginn erfolgen.
Folgende Angaben sind zur Antragstellung notwendig:
- Angaben zur Person des Antragstellers (Name, Anschrift, evtl. Telefon)
- Angaben über die Sondernutzung
- Ort der Sondernutzung
- Art der Sondernutzung
- zu beanspruchende Fläche
- Dauer der Sondernutzung
- evtl. eine Skizze oder Verkehrszeichenplan
Gebühren bzw. Kosten:
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung. In bestimmten Fällen (z.B. bei Gemeinnützigkeit) ist eine Gebührenbefreiung möglich.
Ihre Ansprechpartnerin
Bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.
Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-
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