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Genehmigungsfreie Wohngebäude, Garagen, Stellplätze
Wohngebäude und dazugehörende Nebengebäude und Nebenanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung errichtet werden. 
Um ohne Genehmigung bauen zu können, darf ein Vorhaben nicht den Festsetzungen eines Bebauungsplanes widersprechen.

Dazu müssen Sie drei Bauplanmappen mit folgenden Bauvorlagen bei uns im Bauamt einreichen:

Bauplanmappe für die Bauaufsichtsbehörde (grün)

Bauplanmappe für die Gemeinde (gelb):

  • Antrag auf Genehmigungsfreistellung
  • Baubeschreibung
  • Kopie des Lageplanes mit Eintragung des Bauvorhabens
  • Eingabeplan (Bauzeichnung)
  • Wohnflächenberechnung

Bauplanmappe für den Bauherrn (rot):

  • Antrag auf Genehmigungsfreistellung
  • Baubeschreibung
  • Kopie des Lageplanes mit Eintragung des Bauvorhabens
  • Eingabeplan (Bauzeichnung)
  • Wohnflächenberechnung

Wichtig:
Durch die Unterschriften des Entwurfsverfassers und des Bauherrn der einzelnen Unterlagen wird bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung tatsächlich vorliegen.
Spätestens gleichzeitig mit der Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde muss der Bauherr die Nachbarn von dem Vorhaben unterrichten.

Die Verantwortung trägt allein der Bauherr zusammen mit den von ihm am Bau Beteiligten (z. B. dem Entwurfsverfasser), dass bei der Ausführung des Bauvorhabens alle zu beachtenden Vorschriften eingehalten werden!


Nach Abgabe der Antragsunterlagen in unserem Bauamt, wird die geplante Maßnahme in einer Sitzung dem Gemeinderat zur Kenntnis und anschließend der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Landshut) vorgelegt. 

Sobald der Bauherr die rote Bauplanmappe mit der Mitteilung einer Genehmigungsfreistellung erhalten hat, kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Baubeginn ist der erste Spatenstich für die Baugrube.
Der Beginn ist der Gemeinde und der Bayerischen Berufsgenossenschaft durch die Baubeginnsanzeige schriftlich mitzuteilen!!

Wenn das Bauvorhaben ordnungsgemäß abgeschlossen und sicher zu benutzen ist muß eine Fertigstellunganzeige dem Bauamt zugestellt werden. 

Ihre Ansprechpartnerin

Bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.

Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-

Name Telefon  Fax:  e-Mail

Sieglinde Parstorfer

 -32

 -632   sieglinde.parstorfer@gerzen.de

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