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Ausnahmen von der Genehmigungpflicht
Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung
  • folgender Gebäude:
     
    -
    Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einem umbauten Raum 
      bis zu 75 m³, außer im Außenbereich
     
    - Garagen und überdachte Stellplätze im Sinn des Art. 7 Abs. 4,
      die nicht im Außenbereich liegen
     
  • folgender Feuerungs- und anderer Energieerzeugungsanlagen:
     
    - Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen in der Dachfläche,
      in der Fassade oder auf Flachdächern, im übrigen bis zu einer
      Fläche von 9 m²
     
     
  • folgender Leitungen und Anlagen für Lüftung, Wasser- und Energieversorgung sowie Abwasserbeseitigung:
     
    Kleinkläranlagen, die für einen durchschnittlichen Anfall
      häuslicher Abwässer bis zu 8 m³/Tag bemessen sind
     
     
  • folgender Behälter: 
      
    - ortsfeste Behälter für Flüssiggas mit einem Fassungsvermögen
      von weniger als 3 t
     
    - Gülle- und Jauchebehälter und -gruben mit einem Rauminhalt
      bis zu 50 m³ und einer Höhe bis zu 3 m
     
     
  • folgender Mauern und Einfriedungen:
     
    Mauern und Einfriedungen, außer im Außenbereich, im
      Kreuzungs- oder Einmündungsbereich öffentlicher
      Verkehrsflächen mit einer Höhe bis zu 1 m, im übrigen mit einer
      Höhe bis zu 1,80 m
     
    - offene, sockellose Einfriedungen im Außenbereich, soweit sie 
      einem bestimmten privilegierten Zweck dienen
     
    - Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände zwischen
      Doppelhäusern und den Gebäuden von Hausgruppen bis zu
      einer Höhe von 2 m und einer Tiefe von 4 m

Weitere Informationen zu Mauern und Einfriedungen. 

  • Aufschüttungen:
     
    - mit einer Grundfläche bis zu 500 m² und mit einer Höhe bis zu
      2 m
     
  • folgender baulicher Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung: 
     
    -
    Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³, außer 
      im Außenbereich
     
  • folgender tragender und nichttragender Bauteile:
     
    Fenster und Türen und die dafür bestimmten Öffnungen in 
      Gebäuden, soweit diese nicht gewerblichen Zwecken dienen
     
    in der Dachfläche liegende Fenster
      
    - Verkleidungen und Verblendungen,

 

Ihre Ansprechpartnerin

Bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.

Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-

Name Telefon  Fax:  e-Mail

Sieglinde Parstorfer

 -32

 -632   sieglinde.parstorfer@gerzen.de

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